Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz – E-Roller ohne Kennzeichen geliehen

(um) Die neuen Elektroroller sind schon lange im Kreis Herford angekommen. Die Polizei rät jedoch zur Vorsicht beim Gebrauch. Eine 22-Jährige fuhr mit einem geliehenen Elektroroller am Feiertag (11.06.) auf dem Bürgersteig an der Mindener Straße. Gegen 16:15 Uhr begegente Sie dann kurz vor der Bismarckstraße einschreitenden Beamten bei einer Kontrolle. Das Elektro-Gefährt hatte kein Kennzeichen, welches es nach Zulassungsbedingungen hätte haben müssen. Die Fahrt erfolgte demnach ohne Versicherungsscchutz. Zudem konnten vor Ort die Eigentumsverhältnisse nicht gänzlich geklärt werden. Die Folge war die Sicherstellung des E-Rollers. Die Polizei rät zur Vorsicht bei der Benutzung von Fahrzeugen, deren rechtliche Einordnung dem Benutzer unklar ist. Zur Einordnung helfen die Beamten der Wachen in Süd und Nord im Kreisgebiet gerne weiter. Und wenn es nicht klar ist, können Sie bei der Zulassungsbehörde ebenso Auskunft erhalten.

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