--
Wetzlar: Am Mittwochabend (10.06.2020) verschafften sich Ordnungskräfte in Lokalen in Wetzlar einen Überblick über die Einhaltung aktueller Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregeln.
Kolleginnen und Kollegen der Polizeistation Wetzlar, der Bereitschaftspolizei aus Lich, unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gewerbeamtes der Stadt Wetzlar sowie des Dezernats für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen nahmen insgesamt vier Shisha-Bars im Stadtgebiet ins Visier.
Bereits Ende Mai rückte eine Shisha-Bar in der Weststadt in den Fokus der Polizei. In diesem Etablissement zählten Wetzlarer Polizisten deutlich über 100 Personen und bemängelten Verstöße gegen die Hygieneregeln und die Abstandsgebote. Nur widerwillig stellte der Betreiber die Mängel ab, zudem zeigte er keinerlei Einsicht für den Sinn und Zweck der geltenden Regeln.
Am Mittwochabend suchten die Ordnungskräfte diese Shisha-Bar erneut auf. Gegen 21.30 Uhr trafen sie 75 Gäste an. Gegen 43 leiten die Ermittler Ordnungswidrigkeitenanzeigen ein, weil sie mit Angehörigen von mehr als zwei Haushalten an den Tischen saßen und die Mindestabstände nicht einhielten. Auch auf den Betreiber kommen diverse Anzeigen zu: Die von ihm aufgestellten Tische wiesen nicht den derzeit erforderlichen Mindestabstand zueinander auf. Zudem werden arbeitsschutzrechtliche Verstöße, wie zum Beispiel fehlende Kohlenmonoxid-Warngeräte, geahndet und Verstöße gegen die Abgabenordnung in Verbindung mit dem Tabaksteuergesetz an den Zoll gemeldet. Das Gewerbeamt drohte dem Betreiber mit der sofortigen Schließung der Bar, sollten die Verstöße nicht umgehend behoben werden. Bei einer zweiten Kontrolle wenig später überzeugten sich die Ordnungskräfte von dem ordnungsgemäßen Betrieb der Shisha-Bar, so dass von einer Schließung abgesehen werden konnte.
Die Kontrollen drei weiterer Shisha-Bars im Stadtgebiet haben für drei Gäste ebenfalls Ordnungswidrigkeitenanzeigen zur Folge. Sie saßen mit Angehörigen von mehr als zwei Haushalten an den Tischen. In einer Bar bemängelten die Kontrolleure die Tabaklagerung und dessen Verkauf. Ein entsprechender Bericht wird an das zuständige Zollamt weitergeleitet - hier drohen Strafen wegen Verstöße gegen die Abgabenordnung in Verbindung mit dem Tabaksteuergesetz.
Guido Rehr, Pressesprecher
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Lahn-Dill
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hindenburgstr. 21
35683 Dillenburg
Tel.: 02771/907 120
Fax: 0611/327663040
E-Mail: pressestelle-lahn-dill.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh
Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei
Instagram: https://instagram.com/polizei_mh