Pressemeldung des Polizeikommissariat Oberharz von Freitag, 12.06. – Sonntag, 14.06.2020

Verdacht der Trunkenheitsfahrt

Am Freitag, den 12. Juni 2020, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen 25-jährigen Fahrzeugführer im Stadtgebiet von Clausthal-Zellerfeld. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Atemalkoholgeruch bei dem Fahrzeugführer. Da der Fahrzeugführer einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte und eine Beeinflussung aufgrund der Feststellungen nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen für 24 Stunden untersagt. Ein endgültiges Testergebnis steht noch aus.

Geschwindigkeitsüberwachung

Beamte des PK Oberharz führten am Freitag, den 12. Juni 2020 und am Samstag, den 13. Juni 2020, im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit, Geschwindigkeitsüberwachungen durch. Insgesamt wurden innerhalb von sechs Stunden Messzeit 25 Verstöße festgestellt. Auf fünf Fahrzeugführer kommt ein Fahrverbot zu. Alle anderen müssen mit Buß- oder Verwarngeldern rechnen.

Ruhestörungen

Im Berichtszeitraum wurden dem Polizeikommissariat Oberharz mehrere Ruhestörungen gemeldet. In allen festgestellten Fällen konnten die Verursacher durch die Beamten zur Ruhe ermahnt und die Ruhe wiederhergestellt werden.

Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Im Rahmen der Streifentätigkeit fiel den Beamten des PK Oberharz am Samstag, den 13. Juni 2020, ein Kleintransporter mit einem größeren Anhänger (Hubsteiger für Arbeiten in großen Höhen) auf. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse BE war. Gegen den 40-jährigen Hannoveraner wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Verdacht der Fahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel

Ebenfalls am Samstag, den 13. Juni 2020, kontrollierten die Beamten einen 47-jährigen Fahrzeugführer aus Clausthal-Zellerfeld. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Da auch hier ein angebotener freiwilliger Vortest abgelehnt wurde, wurde dem Fahrzeugführer eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein endgültiges Testergebnis steht noch aus.

i.A. Bergmann, PK

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