Wanderarbeiter ohne Führerschein und falschen Autokennzeichen unterwegs

Am Samstagmittag (13.06.2020) meldeten Lohmarer Bürger der Polizei eine Gruppe verdächtiger Männer, die im Bereich der "Pützerau" handwerkliche Arbeiten offerierten. Gegen 13.30 Uhr hielt eine Siegburger Streife einen schwarzen Kleintransporter mit ausländischem Kennzeichen auf der Hauptstraße an. Im Fahrzeug saßen vier Männer im Alter von 21 bis 48 Jahren. Keiner der Wanderarbeiter aus Irland konnte eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen. Der mutmaßliche Fahrer versuchte erfolglos die Beamten mit einer Fotografie seines Führerscheins von dem Besitz einer Fahrerlaubnis zu überzeugen. Das am Transporter angebrachte niederländische Kennzeichen gehörte offensichtlich nicht zum Fahrzeug. Die passenden irischen Autokennzeichen fanden sich im Inneren des Renaults. Eine Arbeitserlaubnis oder Reisegewerbekarte konnten sie ebenfalls nicht beibringen. Der schwarze Renault blieb verschlossen an der Anhaltestelle stehen. Schlüssel und Kennzeichen stellten die Beamten sicher. Außerdem erhoben sie eine finanzielle Sicherheitsleistung, die die vier Männer vor Ort bezahlten.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor dem Abschluss von mündlichen Arbeitsverträgen an der Haustür! - Seien Sie skeptisch, wenn Handwerker ihre Dienste an der Haustür anbieten oder sogar mit der Arbeit beginnen, obwohl noch gar kein Auftrag erteilt wurde. - Ziehen Sie immer eine Person ihres Vertrauens hinzu, die ihnen auch als Zeuge dient. - Lassen sie sich bei der Auftragserteilung nicht unter Druck setzen! Beim geringsten Zweifel an der Seriosität informieren sie sich bei der entsprechenden Handwerkerinnung oder rufen die Polizei. - Lassen Sie sich den Namen der Mitarbeiter, den Firmennamen und den Sitz der Firma geben - Fragen Sie bei Ihrem Gewerbeordnungsamt nach, ob die reisende Firma dort angemeldet ist. - Lassen Sie sich die Reisegewerbekarte zeigen. - Rufen Sie eine ortsansässige Firma an. Schildern und vergleichen Sie das Angebot. - Informieren Sie sich möglichst noch vor Beginn der Arbeiten bei dem angeblichen Auftraggeber, ob tatsächlich Aufträge erteilt worden waren. - Sollten Sie in dieser Situation keinen Verantwortlichen erreichen, lehnen Sie die Arbeiten ab. - Zahlen Sie auf keinen Fall sofort nach Erledigung bar. Fordern Sie eine schriftliche Rechnung. - Lassen Sie die Arbeiter nicht unbeobachtet. - Im Schadensfall: Erstatten Sie unbedingt Anzeige. Eine Nichtanzeige nutzt nur den Tätern. Mit Ihrer Anzeige können Sie helfen zu verhindern, dass Menschen auf die Begehungsweisen dieser Tätergruppe hereinfallen.

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