— Landkreis – Mund-Nase-Bedeckung am Spiegel schränkt das Sichtfeld ein ! —

  • Bild-Infos
  • Download

Die durch die Corona-Pandemie eingeführte Mund-Nase-Bedeckung führt bei vielen Autofahrern im Straßenverkehr zu sorglosem Verhalten. Sie hängen die nicht genutzte Mund-Nase-Bedeckung während der Fahrt an den Innenspiegel.

Was von vielen Autofahrern vielleicht als bequem zu erreichender Aufbewahrungsort gedacht ist, birgt eine mitunter große Unfallgefahr! Die am Innenspiegel baumelnde Maske schränkt das Sichtfeld des Fahrzeugführers nicht unerheblich ein. Insbesondere schwache Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, spielende Kinder, Radfahrer usw.) können so schnell übersehen werden. Auch die Motorradfahrer erfahren so eine erhöhte Gefährdung, da sie ohnehin aufgrund ihrer oftmals schmalen Silhouette sehr spät wahrgenommen werden.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO) das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während der Fahrt nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thomas Gissing
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480104
www.pi-dh.polizei-nds.de