Ahaus – Ohne Führerschein auf Roller unterwegs

Ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, fuhr am Mittwoch ein 17-jähriger Rollerfahrer durch Ahaus. Polizeibeamte hielten den Ahauser gegen 07.45 Uhr auf der Fürstenkämpe an. Er zeigte eine Mofa-Prüfbescheinigung vor. Die reichte jedoch nicht. Ein Rollenprüfstand ließ auf eine mögliche Höchstgeschwindigkeit jenseits von 50 km/h schließen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
Telefon: +49 (0) 2861-900 2202
https://borken.polizei.nrw