Wermelskirchen – Unbelehrbarer Fahrer musste seinen Pkw abgeben

Gestern Nacht (18.06.), gegen 22 Uhr, kontrollierten Polizisten der Wache Burscheid einen VW-Fahrer im Biberweg.

Im Rahmen der Kontrolle räumte der 37-jährige Wermelskirchener ein, dass er mit dem Golf gefahren war, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Nachdem ihm die Polizisten die Weiterfahrt untersagt und alle Daten für eine Strafanzeige aufgenommen hatten, ließen sie den Mann an der Kontrollstelle zurück. Wenig später fuhr er dann aber in der Viktoriastraße an der Besatzung eines weiteren Streifenwagens vorbei, die sein Kennzeichen durch den Vorfall kannten und die erneute Fahrt an die Kollegen meldeten. Die gleichen Polizisten trafen den Golf um 23:15 Uhr im Drosselweg an. Neben einer erneuten Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschlagnahmten sie diesmal auch den Golf wegen der fortgesetzten Begehung. Durch ein angefordertes Vertragsunternehmen ließen die Polizisten den Wagen abschleppen und auf ein Sicherstellungsgelände bringen.

Ziel der Beschlagnahme des VW ist außerdem, dass er im Strafverfahren als Nebenstrafe eingezogen wird, so dass der Unbelehrbare ihn nicht mehr zurückbekommt. (ct)

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