Gegen 16.15 Uhr war der Junge mit seinem Rad auf dem Gehweg der Bebelstraße unterwegs. Die ihm entgegenkommende Autofahrerin sei ohne zu blinken vor ihm in eine Seitenstraße abgebogen, sagte der Radler später der Polizei. Er habe noch versucht zu bremsen, konnte aber einen Zusammenstoß nicht verhindern. Danach sei er gegen die rechte Fahrzeugseite geprallt und gestürzt. Die Frau habe durch das Fenster gefragt, ob es ihm gut gehen würde. Dies soll er bejaht haben, worauf die Frau weiter fuhr. Später ging der Jugendliche mit seinem Vater in ein Krankenhaus. Dort ergab eine Untersuchung mehrere leichte Verletzungen. Eine Zeugin hatte sich das Kennzeichen der Autofahrerin gemerkt. Die Polizei ermittelte eine 23-Jährige, die jetzt mit einer Strafanzeige wegen Fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht rechnen muss.
Bei dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Straftaten dieser Art werden von der Polizei konsequent verfolgt und können zu Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen bei den Unfallflüchtigen führen. Als Verursacher eines Unfalls ist zumindest der Austausch der Personalien Pflicht. Verletzungen oder Sachschäden können auch erst später bemerkt werden. Wer weiterfährt sollte sich in die Position des Gegenübers versetzen.
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