Bautzen / 20. Juni 2020 / 16:35 Uhr
Eine 48-jährige Frau aus der Ukraine hatte seit Dezember 2019 in Nordrhein Westfalen als Pflegerin gearbeitet und hierfür mindestens 8.000,00 Euro unversteuerten Lohn erhalten. Die Bundespolizei kontrollierte die Frau am 20. Juni 2020 um 16:35 Uhr als Reisende in einem ukrainischen Langstreckenbus. Sie war gerade auf dem Weg in ihre Heimat und musste aber ihre Reise für einen Aufenthalt bei der Bundespolizei unterbrechen. Da sie zwar einen gültigen Reisepass dabei hatte, aber weder über ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis verfügte, mussten die Beamten sie in Gewahrsam nehmen. Die Ukrainerin muss sich nun wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz sowie der Aufnahme einer unbefugten Beschäftigung verantworten. Der mitgeführte Lohn wurde beschlagnahmt. Die Bundespolizei ermittelt nun die Auftraggeber der Frau. Sie wurde inzwischen an die Ausländerbehörde übergeben.
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