Mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes zum 1. Januar 2020 werden im Kommunalen Entschuldungsfonds jährlich 25 Mio. Euro für Konsolidierungshilfen für defizitäre Kommunen bereitgestellt, weitere 15 Mio. Euro stehen für Sonderzuweisungen für Gemeinden mit besonders problematischer Haushaltslage zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, in einem vereinfachten Verfahren die bisherigen Haushaltsdefizite aller Kommunen in einem Zeitraum von höchstens zehn Jahren abzubauen.
Hilfen gibt es dabei u.a. für Kommunen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Altdefizite erwirtschaften. Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr grundsätzlich einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist.
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg stellte als erste Kommune einen Antrag nach der neuen Regelung und erhält nun den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von neun Millionen Euro als Konsolidierungszuweisung aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds. Aus diesem Fonds wurden im Jahr 2018 bereits 10,2 Millionen Euro an Neubrandburg ausgezahlt. Die Konsolidierungszuweisung wird zusätzlich zu den bereits vereinbarten rund 27 Millionen Euro Hilfen aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds gewährt, so dass Neubrandenburg nun voraussichtlich deutlich schneller den Schuldenberg abtragen kann, als bisher geplant.
"Ich freue mich sehr über die großen Fortschritte, die Neubrandenburg in den letzten Jahren bei der Haushaltskonsolidierung gemacht hat und hoffe, dass die positive Entwicklung der vergangenen Jahre trotz der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erfolgreich fortgeführt werden kann.", so Innenminister Lorenz Caffier. Der Stadt Neubrandenburg ist es gelungen, ihr Haushaltsdefizit von rund 91 Mio. Euro in 2015 bis Ende 2019 auf 44 Mio. Euro zurückzuführen.
Der Innenminister rechnet damit, dass in 2020 mehr als 100 Kommunen im Land vom Kommunalen Entschuldungsfonds und den Sonderzuweisungen profitieren können.
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