Borken – Zettel am Fahrzeug hinterlassen reicht nicht

Ein Autofahrer hinterließ nach einem Unfall am Samstag in Borken einen Zettel mit seinem Namen und Erreichbarkeit. Er war zuvor auf der Karl-Leisner-Straße gegen einen schwarzen Van gefahren. Die Polizei hat der Unfallfahrer nicht gerufen. Neben der Schadensregulierung folgt nun auch noch ein Strafverfahren wegen "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort". Der entstandene Sachschaden wird mit circa 1.500 Euro beziffert. Der Unfall ereignete sich zwischen 16.00 Uhr und 18.15 Uhr. Die Ermittlungen des Verkehrskommissariats dauern an. Hinweise erbittet das Verkehrskommissariat in Borken: Tel. (02861) 9000.

Es wird immer wieder die Frage gestellt: "Ist es Fahrerflucht, wenn ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen wird?" Wird laut § 142 StGB ein Auto angefahren und ein Zettel hinterlassen, ist das Fahrerflucht, wenn derjenige nicht eine angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat. Was unter einer angemessenen Zeitspanne zu verstehen ist, hängt unter anderem von der Art des Unfalls ab. Doch gelten in Bezug auf die Wartezeit in der Regel 30 Minuten als das Minimum. Generell sollte der Verursacher je länger warten, desto höher der entstandene Schaden ist. Nun reicht es jedoch auch nicht aus, wenn ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, nachdem er gewartet hat und Namen und Anschrift hinterlässt. Auch dann kann sein Verhalten immer noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach sich ziehen. Denn laut StGB wird er in diesem Fall ebenfalls bestraft, sollte er sich nicht unverzüglich bei der Polizei melden und die Mittelung machen, dass er an einem Unfall beteiligt war. Merke also: Ein Anruf bei der Polizei ist nach einem Unfall die sicherste Variante.

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Kreispolizeibehörde Borken
Dietmar Brüning
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