Die Gelsenkirchener Polizei nahm am Freitagabend, 19. Juni, gegen 19.50 Uhr, eine 20-Jährige an der Sellhorststraße in der Altstadt fest. Die junge Frau ohne festen Wohnsitz war dort zuvor als Ladendiebin aufgefallen. Sie hatte in einem Bekleidungsgeschäft mehrere Kleidungsstücke gestohlen und wollte anschließend flüchten. Bei der Überprüfung der Diebin stellten die alarmierten Polizisten fest, dass gegen die 20-Jährige ein Haftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen wegen Hausfriedensbruchs bestand. Sie musste die Beamten zunächst zur Wache begleiten und darf jetzt ihre Freiheitsstrafe von einem Jahr absitzen.
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