Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: "1,50 Meter Mindestabstand". Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 28.04.2020 auch im Straßenverkehr: Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Die vor zwei Wochen in Solingen durchgeführte Aktion der Verkehrssicherheitsberater wurde von den Bürgerinnen und Bürgern positiv angenommen. Aus diesem Grund greift das Präventionsteam der Polizei Wuppertal dieses Thema ebenfalls auf und ist am Mittwoch, 24.06.20, ab 10.00 Uhr, in Uniform auf Fahrrädern im Stadtgebiet unterwegs. Dazu sind auf den Gepäckträgern großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht. Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. (jk)
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