Fahrradfahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie steigen viele Pendler sowie Seniorinnen und Senioren auf das Fahrrad oder Pedelec um. Rad zu fahren statt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen mindert zwar die Gefahr einer Ansteckung und ist gut für Körper und Geist, jedoch verunglücken viele zehntausende Radfahrer jährlich im Straßenverkehr. Nur etwa ein Fünftel davon tragen einen Helm. Das zieht sich durch alle Altersgruppen. Auch die Seniorinnen und Senioren scheuen sich oftmals vor einem Helm, obwohl sie beim Sturz besonders gefährdet sind. Es gibt viele Situationen, bei dem sich ein Zusammenstoß nicht vermeiden lässt. Ein Klassiker ist das Einfahren in den Fließverkehr. Wer dann mit Tempo 20 km/h als Radfahrer unterwegs ist, prallt mit voller Wucht gegen das Fahrzeug und ist ohne Helm chancenlos. Dann sind in der Regel schwere Verletzungen zu erwarten. Doch nicht immer sind andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr. Die Fahrradfahrer stürzen auch ohne Fremdeinwirkung. Laut einer Unfallforschung sterben 25 Prozent Radfahrer durch Alleinunfälle, bei den meisten sind es Kopfverletzungen. "Mit Blick auf die eigene Gesundheit sollte das Tragen von Helmen beim Fahrradfahren selbstverständlich sein", so Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats Varel. Dabei sollte der Helm richtig sitzen, denn seine Schutzfunktion kann der Helm nur erfüllen, wenn er korrekt aufgesetzt wird. 1. Der Helm sollte gerade aufgesetzt werden, d.h. Stirn, Hinterkopf und Schläfe müssen abgedeckt sein. 2. Der Kopfring sollte auf die richtige Größe eingestellt werden, d. h. der Helm muss ohne zu drücken und mit offenen Kinnriemen festsitzen, ohne das der Helm beim Test "wackelt". 3. Den Seitengurt ist so einstellen, dass um das Ohr herum sich ein Dreieck bildet. 4. Nachdem der Kinnriemen geschlossen ist, sollten zwischen dem Kinn und dem Riemen maximal zwei Finger passen. Sollten einige Personengruppen nicht gerne einen Helm aufsetzen wollen, gibt es die Möglichkeit den Airbag für Radfahrer zu nutzen (siehe anliegendes Bild - Ein Airbag im ausgelösten Zustand). Die Polizei führt in der Regel jährlich in den Grundschulen Radfahrprüfungen im Realverkehr durch. Bei der theoretischen und praktischen Prüfung wird die Schutzfunktion (richtiger Sitz) des Helmes in der schriftlichen Prüfung abgefragt und vor der praktischen Radfahrprüfung durch die Polizei vor Ort überprüft. "Die Erwachsenen sollte sich an den Kindern aus der Grundschule ein Beispiel nehmen und das Tragen eines Helmes oder Fahrrad-Airbags übernehmen", meint Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats Varel und wünscht allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern weiterhin eine gute Fahrt.
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