Jugendlicher auf verdächtige Weise angesprochen – Keine Hinweise auf Straftat – Polizei trifft Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
24.06.2020, PP Unterfranken
Jugendlicher auf verdächtige Weise angesprochen – Keine Hinweise auf Straftat – Polizei trifft Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
HÖCHBERG, LKR. WÜRZBURG. Am vergangenen Samstag ist ein Jugendlicher im Bereich eines Supermarktes auf verdächtige Weise angesprochen worden. Zu einer Straftat kam es in diesem Zusammenhang nicht. Dennoch hat die Polizeiinspektion Würzburg-Land gefahrenabwehrende Maßnahmen getroffen. Die verdächtige Person wurde zweifelsfrei identifiziert.
Gegen 13.00 Uhr hatte ein zunächst unbekannter Mann den Jugendlichen angesprochen und ihn gefragt, ob er mit ihm in den Wald kommen möchte und sich etwas Taschengeld verdienen wolle. Der Jugendliche verständigte daraufhin sofort mit seinem Handy die Polizei. Als der Mann dies bemerkte, fuhr er mit seinem Pkw davon.Durch die Mitteilung des Jugendlichen erhielt die Polizeiinspektion Würzburg-Land wertvolle Hinweise zum Fahrzeug und zur Person des Verdächtigen. Darüber hinaus konnten die Beamten Videoaufnahmen sichern, die außerhalb des Supermarkt-Geländes von dem Mann und dessen Fahrzeug von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden waren. Wie sich herausstellte, handelt es sich bei der Person um einen 57-Jährigen, der nicht aus der Region stammt und vor etwa 20 Jahren wegen eines Sexualdelikts polizeilich in Erscheinung getreten war.Die Würzburger Polizei beauftragte das Polizeirevier Buchen, in dessen Dienstbereich der Verdächtige wohnhaft ist, eine Gefährderansprache durchzuführen. Er konnte jedoch zunächst nicht an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Durch weitere Ermittlungen konnte die Arbeitsstelle des Mannes ermittelt werden. Dort wurde er am Mittwochnachmittag von der baden-württembergischen Polizei aufgesucht.Mit dem Sachverhalt konfrontiert räumte der 57-Jährige ein, den Jugendlichen am vergangenen Samstag in Höchberg angesprochen zu haben. Er gab an, als „Schatzsucher“ des Öfteren mit einem Metallsuchgerät in Wäldern unterwegs zu sein. Dies sei der Hintergrund für das Ansprechen gewesen. In einem deutlichen Gespräch wurden dem Mann in der Folge die Grenzen zu strafbarem Handeln aufgezeigt. Darüber hinaus wurde ihm verdeutlicht, welche Ängste er durch ein derartiges Verhalten auslösen kann und mit welchen weitreichenden Maßnahmen er im Falle einer Straffälligkeit rechnen muss.
Nach wie vor liegen im Zusammenhang mit dem Sachverhalt keine Hinweise auf eine geplante Straftat vor. Dennoch bittet das Polizeipräsidium Unterfranken darum, bei derartigen verdächtigen Wahrnehmungen keine Scheu zu haben, den Notruf 110 zu wählen. Im vorliegenden Fall hat der betroffene Jugendliche durch sein vorbildliches Verhalten maßgeblich zur Aufklärung beigetragen. Die Polizei ist für jeden Hinweis dankbar und dadurch in der Lage, zeitnah Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten.