Gegen 18.45 Uhr sah eine Polizeistreife einen VW auf der B10 auf Höhe Blaubeurer Ring fahren. Die Beamten stoppten das Fahrzeug, da ein Kind im Fahrzeug stand. Bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass ein 3-jähriger Bub zwischen den Sitzen stand. Auf dem Rücksitz saß die Mutter und hatte ihr wenige Monate altes Baby auf dem Schoß. Beide Kinder wurden ohne die vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen transportiert. Der 33-Jährige Fahrer durfte die Fahrt erst fortsetzen, nachdem geeignete Kindersitze zur Verfügung standen. Er muss nun mit einer Anzeige mti einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Mehr als die Hälfte der im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei sind folgenschwere Verletzungen vermeidbar! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen amtlich geprüft, gekennzeichnet und für das Kind nach Größe und Gewicht geeig- net sein. Umfangreiche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Pkw, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Motorroller, sowie auf dem Fahr- rad oder im Fahrradanhänger erhalten Sie in unserer Broschüre "Sicher an Bord!" und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111
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