Korrektur – Versuchter Betrug durch angebliche Mitarbeiter von „Microsoft“ – eine Mitarbeiterin einer Bankfiliale reagierte hervorragend und verhinderte einen Schaden für eine Varelerin

Einer aufmerksamen Angestellten einer Bankfiliale ist es zu
verdanken, dass eine 60-jährige aus Varel nicht zu Schaden kam.

Was war passiert?

Am Mittwoch, 24.06.2020, erfolgte nach dem Aufrufen einer Website im
Internet eine vermeintliche Sperrung des Computers einer 60-Jährigen
aus Varel. Sie erhielt die Aufforderung, eine Hotline anzurufen. Im
Rahmen des daraufhin von ihr erfolgten Anrufes wurde ihr mitgeteilt,
dass es sich um einen Mitarbeiter von "Microsoft" handele und sie nun
eine Geldsumme überweisen müsse.

Da das Online-Banking aufgrund von technischen Problemen fehlschlug,
suchte die Frau am Folgetag ihre Bank auf und wollte den Betrag
überweisen.

Die aufmerksame Bankangestellte wies die 60-Jährige darauf hin, dass
es aufgrund der IBAN mit einer hinterlegten, ausländischen
Länderkennung, mutmaßlich um einen Betrug handeln könne.

Die Polizei warnt:
Betrüger nutzen oftmals Software für Spionagezwecken und die
Fernsteuerungsprogramme werden missbraucht.

Wenn der Angerufene die Software wie gefordert installiert und dem
Betrüger den Zugang gewährt, kann dieser den Computer fernsteuern,
also auch Dateien austauschen, weitere Programme aus der Ferne
installieren und so Spionagesoftware oder anderen Schadcode
einschleusen.

Im Falle des Nichtbemerkens kann der Täter großen Schaden im Namen
des Opfers anrichten. Nachdem er die Kontrolle über das Emailkonto,
das Paypalkonto hat, kann er fremde, illegal erlangte
Kontoverbindungen hinterlegen, unter dem Namen des Opfers mit diesen
einkaufen, verkaufen, evtl. sogar Kredite beantragen. Hier liegt dann
der sog. Fall von Identitätsdiebstahl vor. Wenn die illegalen
Transaktionen auffliegen, wird das Opfer schnell zur ersten
tatverdächtigen Person, gegen die sich zunächst alle Ansprüche
richten.

Dem Opfer obliegt es dann, sich wegen der möglichen zivilrechtlichen
Ansprüche oder der strafrechtlichen Konsequenzen zu erklären. Hier
können negative Schufa-Eintragungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
die Folge sein, was in der der Regel eine immense psychische
Belastung darstellt. Oftmals wird dann professionelle Hilfe wie z. B.
ein Rechtsbeistand nötig.

Im vergangenen Fall lobt die Polizei das Verhalten der
Bankangestellten: "Sie ging nicht nur sensibel auf die Kundin,
sondern wurde auch aufgrund ihrer Skepsis bei der ausländischen IBAN
sofort aktiv" betont Andrea Papenroth, Pressesprecherin der
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.

Die Polizei rät:

Sollten Sie solche Anrufe erhalten, notieren Sie, soweit im Display
des Telefons zu sehen, die angezeigten Rufnummern.

Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Anrufer ein, sondern beenden
Sie das Gespräch.

Führen Sie keine Installation von Software durch, zu der Sie am
Telefon aufgefordert werden. Folgen Sie auch keinen Links, die Ihnen
genannt werden.

Tätigen Sie keine Zahlungen (zum Beispiel durch Herausgabe von
Kreditkartendaten)

Unterbrechen Sie im Notfall die Internetverbindung zum Computer.
Melden Sie den Vorfall bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle! 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
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