Einer aufmerksamen Angestellten einer Bankfiliale ist es zu verdanken, dass eine 60-jährige aus Varel zu Schaden kam. Was war passiert? Am Mittwoch, 24.06.2020, erfolgte nach dem Aufrufen einer Website im Internet eine vermeintliche Sperrung des Computers einer 60-Jährigen aus Varel. Sie erhielt die Aufforderung, eine Hotline anzurufen. Im Rahmen des daraufhin von ihr erfolgten Anrufes wurde ihr mitgeteilt, dass es sich um einen Mitarbeiter von "Microsoft" handele und sie nun eine Geldsumme überweisen müsse. Da das Online-Banking aufgrund von technischen Problemen fehlschlug, suchte die Frau am Folgetag ihre Bank auf und wollte den Betrag überweisen. Die aufmerksame Bankangestellte wies die 60-Jährige darauf hin, dass es aufgrund der IBAN mit einer hinterlegten, ausländischen Länderkennung, mutmaßlich um einen Betrug handeln könne. Die Polizei warnt: Betrüger nutzen oftmals Software für Spionagezwecken und die Fernsteuerungsprogramme werden missbraucht. Wenn der Angerufene die Software wie gefordert installiert und dem Betrüger den Zugang gewährt, kann dieser den Computer fernsteuern, also auch Dateien austauschen, weitere Programme aus der Ferne installieren und so Spionagesoftware oder anderen Schadcode einschleusen. Im Falle des Nichtbemerkens kann der Täter großen Schaden im Namen des Opfers anrichten. Nachdem er die Kontrolle über das Emailkonto, das Paypalkonto hat, kann er fremde, illegal erlangte Kontoverbindungen hinterlegen, unter dem Namen des Opfers mit diesen einkaufen, verkaufen, evtl. sogar Kredite beantragen. Hier liegt dann der sog. Fall von Identitätsdiebstahl vor. Wenn die illegalen Transaktionen auffliegen, wird das Opfer schnell zur ersten tatverdächtigen Person, gegen die sich zunächst alle Ansprüche richten. Dem Opfer obliegt es dann, sich wegen der möglichen zivilrechtlichen Ansprüche oder der strafrechtlichen Konsequenzen zu erklären. Hier können negative Schufa-Eintragungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Folge sein, was in der der Regel eine immense psychische Belastung darstellt. Oftmals wird dann professionelle Hilfe wie z. B. ein Rechtsbeistand nötig. Im vergangenen Fall lobt die Polizei das Verhalten der Bankangestellten: "Sie ging nicht nur sensibel auf die Kundin, sondern wurde auch aufgrund ihrer Skepsis bei der ausländischen IBAN sofort aktiv" betont Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. Die Polizei rät: Sollten Sie solche Anrufe erhalten, notieren Sie, soweit im Display des Telefons zu sehen, die angezeigten Rufnummern. Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Anrufer ein, sondern beenden Sie das Gespräch. Führen Sie keine Installation von Software durch, zu der Sie am Telefon aufgefordert werden. Folgen Sie auch keinen Links, die Ihnen genannt werden. Tätigen Sie keine Zahlungen (zum Beispiel durch Herausgabe von Kreditkartendaten) Unterbrechen Sie im Notfall die Internetverbindung zum Computer. Melden Sie den Vorfall bei Ihrer nächsten Polizeidienststelle!
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