Parkverstoß mit anschließender Festnahme aufgrund eines Haftbefehls

Am Freitag, 26.06.20 wurde gegen 16:30 Uhr ein 44jähriger polnischer Staatsbürger in Gelsenkirchen-Resse durch Mitarbeiterinnen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bei der Begehung eines Parkverstoßes festgestellt. Mit dem Vorwurf konfrontiert, erklärte sich der Mann jedoch nicht einverstanden, sondern entfernte sich mit seinem in Polen zugelassenen Pkw so von der Örtlichkeit, dass eine der beiden Politessen schnell reagieren musste, um eine Verletzung durch das wegfahrende Kraftfahrzeug ausschließen zu können. Nachdem die durch die Damen des KOD hinzugezogene Polizei vor Ort erschienen war, kehrte auch der Mann wieder an die Örtlichkeit zurück. Während der dann durchgeführten Personalienüberprüfung stellten die Polizeibeamten fest, dass gegen den in Gelsenkirchen gemeldeten Mann ein Haftbefehl vorlag, woraufhin er an Ort und Stelle festgenommen wurde.

Aufgrund des strafrechtlich relevanten Verhaltens gegenüber den beiden Politessen während der Ahndung des Parkverstoßes wurde außerdem ein erneutes Strafverfahren gegen den 44jährigen Mann eingeleitet.

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