Borken-Gemen – Ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Ein unfreiwilliges Ende hat am Montag die Autofahrt eines 30-Jährigen in Borken-Gemen gefunden. Polizeibeamte hatten den Marler kontrolliert, als er gegen 14.40 Uhr die Ahauser Straße befuhr. Ihnen war aufgefallen, dass die Gültigkeit der Hauptuntersuchung abgelaufen war.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Marler derzeit keine Fahrerlaubnis besitzt. Diese war ihm in der Vergangenheit entzogen worden; der Marler hatte keine neue beantragt - er war jedoch nach eigenen Angaben irrtümlich der Meinung, dass er nach Ablauf der Sperre nun wieder fahren dürfe. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige und untersagten die Weiterfahrt.

Grundsätzlich gilt: Hat ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, so ist ein Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Das ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

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Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
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