Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD – heutiger Beitrag: Wo dürfen und müssen Radfahrer fahren?

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Gelten Verkehrsregeln auch für Radfahrer?

Diese Frage wird sich schon so mancher gestellt haben, der aus einem
Hauseingang kam und fast von einem Radfahrer angefahren wurde. Oder
der Autofahrer in der engen Straße, der hinter dem langsamen Fahrrad
hinterherfahren musste, weil der Radler nicht auf dem Gehweg gefahren
ist, obwohl er frei gegeben war.

Wo dürfen Radfahrer eigentlich fahren, wo müssen sie fahren?

Radwege (Bild 1):
Dort, wo Radwege mit dem blauen Verkehrszeichen mit dem Radfahrer
gekennzeichnet sind, müssen sie von Rad Fahrenden benutzt werden.
Verstöße werden mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.  Für alle
anderen Verkehrsteilnehmer sind diese Wege verboten.
Wer mit dem Rad den linksseitigen Radweg (also gegen die
Fahrtrichtung) benutzt, muss mit einem Verwarngeld von 55 Euro
rechnen.

Gehweg (Bild 2):
Egal ob beschildert oder unbeschildert, Gehwege sind für
Fahrradfahrer tabu. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein
Verwarngeld von 55 Euro.
Fußgänger erschrecken sich oft, wenn sie aus dem Hauseingang auf den
Gehweg treten und dabei fast von einem Radfahrer angefahren werden,
der verbotener Weise den Gehweg benutzt. Aber auch wenn Radler mit
hoher Geschwindigkeit dicht an den Fußgängern auf dem Gehweg
vorbeifahren, verursachen sie regelmäßig Schreckmomente.
Bei den Kontrollen hören die Polizisten oft, dass es den Radfahrern
zu gefährlich ist, auf der Straße zu fahren und dort von den Autos zu
dicht überholt zu werden. Stattdessen fahren sie auf dem Gehweg und
legen gegenüber den Fußgängern dieselbe gefährliche Verhaltensweise
an den Tag, die sie zuvor bei den Auto Fahrern beklagt haben.

Gehweg, Radfahrer frei (Bild 3):
Hier dürfen Radler wählen, ob sie den Gehweg befahren oder die Straße
benutzen, selbst wenn sich die Auto Fahrer ärgern und langsam
hinterherfahren müssen. Wer mit dem Rad auf dem Gehweg fährt, muss
auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf, wenn erforderlich nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren.

Fußgängerzone (Bild 4):
Die Fußgängerzone ist, wie der Name schon sagt, für Fußgänger
bestimmt. Hier mit dem Rad zu fahren kann 25 Euro kosten. Wenn sie
für Räder frei gegeben ist, muss auf Fußgänger Rücksicht genommen
werden, gegebenenfalls mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.


Verbot der Einfahrt (Bild 5):
Auch, wenn es viele nicht glauben wollen, dieses Verkehrszeichen gilt
auch für Fahrradfahrer. Es steht regelmäßig an Fußgängerzonen oder
Einbahnstraßen. Ein Verstoß kann 20 Euro kosten.

"Ja, Verkehrsregeln gelten auch für Radfahrer!" beantwortet
Hauptkommissar Andreas Kreye die Eingangsfrage. "Sie sollen das gute
Zusammen und Nebeneinander im Straßenverkehr ermöglichen. Mancher
Radfahrer wird ganz blass, wenn ihm zum Beispiel nach einem
missachteten Rotlicht ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in
Flensburg droht", so Kreye weiter.

Die Unfallstatistik belegt, dass Rad Fahrende oft übersehen und bei
Unfällen verletzt werden. In zahlreichen Fällen ist es jedoch das
Fehlverhalten der Radler, das zum Unfall mit Verletzung oder sogar
tödlichem Ausgang führt. "Besondere Vorsicht und die Einhaltung der
Regeln im Verkehr liegt im ureigenen Interesse der Rad Fahrenden. Sie
sind es, die bei Unfällen die schwächere Position haben und oft
verletzt werden", rät Andreas Kreye. 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
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