Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Friesland, der Gemeinde Zetel und der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland – Kontrolle im Landschaftsschutzgebiet Sandgrube Bohlenbergerfeld

Der Landkreis Friesland, die Gemeinde Zetel und die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland haben am Donnerstag, 25. Juni 2020, gemeinsam im Landschaftsschutzgebiet "Sandgrube Bohlenbergerfeld" kontrolliert, ob die geltenden Vorgaben der Landschaftsschutzgebietsverordnung eingehalten werden.

Anwohnerinnen und Anwohner der Sandgrube Bohlenbergerfeld hatten zuvor wiederholt Störungen durch badende und feiernde Personen im Landschaftsschutzgebiet gemeldet. Sowohl das Betreten des Gebiets als auch die Störung der wild lebenden Tiere und der Ruhe der Natur durch Lärm (oder auf andere Weise) sind verboten. Diese und weitere Verbote ergeben sich aus der Unterschutzstellung des Gebiets Sandgrube Bohlenbergerfeld im Jahr 1989.

Bei der abendlichen Kontrolle zwischen 18 und 19 Uhr stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landkreis, Gemeinde und Polizei rund 50 Personen im Bereich der Sandgrube Bohlenbergerfeld fest. 17 Personen wurden wegen des widerrechtlichen Betretens des Landschaftsschutzgebiets mit einem Hausverbot und einem Verwarngeld belangt. Für Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung können auch Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 EUR erhoben werden.

Die Kontrollen im Landschaftsschutzgebiet Sandgrube Bohlenbergerfeld sollen zukünftig regelmäßig durchgeführt werden.

Nähere Informationen über Naturschutz im Landkreis Friesland finden Sie unter www.friesland.de

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