Eine Frau sitzt hinter dem Beifahrersitz eines Kastenwagens mit orangefarbigen Rundumleuchten und einer schwarzen Firmenaufschrift - sie schreit und eine männliche Person steht bei ihr und umwickelt ihr beide Hände mit einem Klebeband. Dieses Tatgeschehen wurde von einer aufmerksamen Zeugin am Montagabend, 29.06.2020 gegen 17:45 Uhr in der Bremer Straße/Paul-Hug-Straße beobachtet, die richtigerweise die Polizei alarmierte. Die Zeugin konnte eine sehr gute Personenbeschreibung abgeben und schilderte den eingesetzten Beamten den von ihr beobachteten Sachverhalt. Aufgrund der durchaus glaubhaften und detaillierten Schilderung, lag zunächst der Verdacht einer Freiheitsberaubung nah. Die Polizei leitete sofort entsprechende Fahndungsmaßnahmen unter Einsatz des Polizeihubschraubers ein. Außerdem wurden diverse Funkstreifenwagen unter Beteiligung externen Kräfte herangezogen, damit die großflächig und intensiven Fahndungsmaßnahmen schnellstmöglich zum Auffinden der "gefesselten" Frau führen. Parallel durchgeführte Ermittlungen zu dem möglicherweise von den mutmaßlichen Tätern genutzten Fahrzeug führten zu einer Firmenanschrift, dessen Geschäftsführer fernmündlich erreicht werden konnte. Dieser bestätigte den Besitz des beschriebenen Fahrzeuges und erschien gegen 20:45 Uhr im Beisein von drei Mitarbeitern. Bei zwei von den drei Personen handelte es sich um den vermeintlichen "Täter" und das vermeintliche "Opfer". Beide gaben gegenüber den Beamten an, dass es sich nur um einen Scherz gehandelt habe. Dieser Scherz sei zudem von einem weiteren Mitarbeiter fotografiert worden. Diese Fotos wurden den Beamten der Polizei gezeigt, sie zeigten tatsächlich u.a. die beschriebene "Fesselung". Der Zeugin wurden diese Fotos ebenfalls gezeigt; sie konnte bestätigen, dass es sich um die von ihr beobachtete Situation handeln würde. Die Verursacher des intensiven und kostspieligen Einsatzes wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Bei den Verursachern handelt es sich um einen 26-jährigen Mann und eine 22-jährige Frau, beide haben Kontaktadressen in Sande. Gegen den 26-Jährigen wurde zunächst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung eingeleitet. Für die Polizei ist der Fall damit nicht erledigt: "Wer das Vorliegen einer Straftat vortäuscht und damit die Ermittlungsbehörden ohne Not tätig werden lässt, macht sich strafbar" erläutert Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland. "Personen, die sich aus Scherz oder aus welchen Gründen auch immer, eine Notsituation oder gar eine Straftat vortäuschen, beschäftigen Einsatz- und Rettungskräfte, die unter Umständen woanders tatsächlich benötigt werden" warnt Papenroth und betont, dass es sich um kein Kavaliersdelikt handelt: "Hier kann die Justiz über eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. über eine Geldstrafe als Sanktion entscheiden!" Gegen die Verantwortlichen werden Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschen einer Straftat eingeleitet, außerdem dürften auf sie aufgrund des kostspieligen Einsatzes hohe Kosten zukommen. Die Ermittlungen und die Prüfung der Sachlage dauern an!
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