200701-1-pdnms Widerrechtliche Nutzung des Seitenstreifens auf Autobahnen

Am gestrigen Nachmittag war es gegen 15.30 Uhr zu einem kleineren Auffahrunfall auf der BAB 7, Fahrtrichtung Norden, zwischen den Anschlussstellen Kaltenkirchen und Bad Bramstedt, gekommen. Während der Unfallaufnahme musste die BAB 7 in Richtung Norden kurzzeitig gesperrt werden. Eine Fahrzeugbesatzung vom Verkehrsüberwachungsdienst Neumünster überprüfte in der Zeit zwischen 15.50 - 16.50 Uhr das Einhalten der Rettungsgasse. Während die Schaffung der Rettungsgasse sehr gut funktionierte, mussten die Beamten jedoch trotzdem 15 Mal einschreiten, weil 15 Fahrzeugführer es zu eilig hatten und widerrechtlich den Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorankommens nutzten. Diese 15 Fahrzeugführer erwartet jetzt eine Anzeige wegen dem Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht. Dieser Verstoß ist mit einem Bußgeld von 75 Euro belegt.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

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