Leichlingen – Verstoß gegen die Maskenpflicht endet in Gewahrsamszelle

Gestern Nachmittag (01.07.), gegen 16 Uhr, hat eine uneinsichtige Kundin einer Tankstelle durch ihr Verhalten dafür gesorgt, dass sie letztlich mehrere Stunden im Polizeigewahrsam verbringen musste.

Die 56-jährige Leichlingerin betrat eine Tankstelle in der Brückenstraße, um eine Wertmarke für die Waschanlage zu kaufen. Da sie nicht die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung trug, wurde sie vom Verkäufer auf diesen Umstand hingewiesen. Die Kundin antwortete, dass sie aus persönlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung trägt und sie wollte auch trotz mehrerer Aufforderungen des Angestellten den Verkaufsraum nicht verlassen.

Die hinzugerufene Polizei konnte sie trotz mehrerer Weisungen auch nicht davon überzeugen, den Verkaufsraum zu verlassen und musste sie durch leichtes Schieben hinausbegleiten. Aber auch draußen zeigte sie sich weiterhin völlig uneinsichtig. Einem Platzverweis für das Gelände der Tankstelle wollte sie nicht nachkommen, so dass sie nach mehrfacher Androhung letztlich in Gewahrsam genommen werden musste.

Die Polizisten brachten sie in eine Gewahrsamszelle der Wache Burscheid und schrieben eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung.

Ein Richter ordnete an, dass die Beschuldigte bis 22 Uhr im Polizeigewahrsam verbleiben sollte. Als sie um 22 Uhr die Zelle verlassen durfte, wurde sie erneut aufbrausend und weigerte sich zunächst, das Polizeigewahrsam zu verlassen. Am Ausgang schlug sie plötzlich einem Polizisten mehrfach mit den Fäusten gegen den Oberkörper. Nachdem dieser Angriff abgewehrt wurde, konnte sie nur mit körperlicher Gewalt vom Gelände der Polizeiwache geführt werden.

Der Polizist wurde bei dem Angriff nicht verletzt.

Nun erwartet die Leichlingerin zusätzlich noch eine Strafanzeige wegen versuchter Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. (ct)

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