Land bezahlt Kosten der Stadt Rostock für sogenannte Transitflüchtlinge

Im Herbst 2015 waren unter den Schutzsuchenden, die nach Deutschland kamen oder direkt in Rostock eintrafen, viele sogenannte Transitflüchtlinge. Sie wollten nach Skandinavien weiterreisen, um dort einen Asylantrag zu stellen. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten auf den Fährschiffen waren eine Erstversorgung, Unterbringung und anderweitige Unterstützung für ein oder mehrere Tage in einer Notunterkunft notwendig.

Um die Hansestadt Rostock angesichts der unvorhersehbaren Aufgabe nicht ungebührlich zu belasten, hatte das Innenministerium schon im Oktober 2015 finanzielle Unterstützung bei den Kosten zugesagt, die im Zusammenhang mit der Versorgung und Betreuung der durchreisenden Personen entstanden sind, soweit diese Kosten nicht schon nach dem Verfahren gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern erstattet wurden.

Nachdem die von der Hansestadt Rostock dargestellten Kostenpositionen geprüft wurden, erhält die Stadt eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1,0 Mio. Euro.

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