(Aldingen / TUT) Teilnahme am Straßenverkehr mit nicht versicherten E-Scootern (05.07.2020)

Nicht den Gesetzen und Verordnungen zur Verkehrssicherheit entsprechend verhielt sich am Sonntagnachmittag gegen 17.15 Uhr in der Uhlandstraße ein 47-jähriger Familienvater, der dort mit einem versicherungspflichtigen E-Scooter den Gehweg befuhr und einer Streife des Polizeireviers Spaichingen insbesondere deshalb auffiel, weil seine 12 Jahre alte Tochter mit einem gleichartigen E-Scooter ebenfalls auf dem Gehweg unterwegs war.

Abgesehen davon, dass der Tochter das zum Führen eines solchen Elektrokleinstfahrzeugs erforderliche Mindestalter fehlte, waren beide E-Scooters auch nicht haftpflichtversichert. Das Polizeirevier Spaichingen leitete gegen den Verantwortlichen ein Ermittlungsverfahren wegen Vergehen gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

Fragen und Antworten zum Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Internet unter der Fundstelle

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/