Autofahrerin machte Fehler beim Abbiegen – Fahrradfahrerin leicht verletzt

Eine 23-jährige Radfahrerin ist bei einem Zusammenstoß mit einem Auto am Dienstag (14.07.2020) in der Bonner Weststadt leicht verletzt worden. Eine 61-jährige Autofahrerin befuhr gegen 13:15 Uhr die Haydnstraße und beabsichtigte an der Kreuzung zur Endenicher Straße nach rechts in Richtung Innenstadt abzubiegen. Die Ampel für die Autofahrerin zeigte Rotlicht an. Aufgrund eines an der Ampel angebrachten Grünpfeils bog die Frau allerdings nach rechts ab und stieß dabei mit der 23-Jährigen zusammen, die die Endenicher Straße ebenfalls in Richtung Innenstadt befuhr. Die Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich glücklicherweise nur leicht.

Bei einem an einer Ampelanlage angebrachtem Schild mit einem grünen Pfeil gilt:

   - Das Rechtsabbiegen ist erlaubt, auch wenn die nebenstehende
     Ampel rot leuchtet. 
   - Vor dem Abbiegen besteht eine Haltepflicht. 
   - Sie dürfen mit Ihrem Auto nur abbiegen, wenn Sie sich
     entsprechend auf dem rechten Fahrstreifen eingeordnet haben. 
   - Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei nicht behindert oder
     gefährdet werden. 

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