Das Telefonat hätte sich ein 67-jähriger Fahrradfahrer besser gespart. Mit dem Mobiltelefon am Ohr und augenscheinlich angeregt telefonierend, fuhr er am Mittwoch um 12 Uhr durch den Kreisverkehr an der Rüngsdorfer Straße. Dort befand sich zu diesem Zeitpunkt eine Streifenwagenbesatzung der Bad Godesberger Polizeiwache. Die Beamten stoppten den Zweiradfahrer. Er führte keinen Ausweis mit sich und nannte den Beamten seinen Namen und seine Wohnanschrift. Ein Abgleich der Angaben mit dem Melderegister ergab allerdings, dass dort keine Person mit dem angegebenen Namen gemeldet ist. Nun wurden die Beamten misstrauisch: sie begleiteten den Mann zu dessen nahe gelegenen Wohnung. Dort holte er seinen Ausweis und erklärte, dass er falsche Personalien angegeben habe. Bereitwillig bezahlte er sofort das Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Zeitgleich stellte sich allerdings beim Abgleich der echten Personalien im polizeilichen Fahndungssystem heraus,warum der Mann falsche Angaben gemacht hatte: Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen eines Vermögensdeliktes vor. Er wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort trat er eine vierjährige Haftstrafe an.
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