(Tuttlingen) Feststellung eines nicht zulässigen Friseurbetriebs (14.07.2020)

Die Überprüfung eines verschlossenen Ladengeschäftes mit zugeklebten Schaufensterscheiben am Dienstagnachmittag gegen 14.30 Uhr durch Polizeibeamte des Sachbereichs Gewerbe / Umwelt des Polizeipräsidiums Konstanz in der Innenstadt führte zu der Feststellung, dass in diesem Geschäft ohne gewerbliche Anmeldung oder Erfüllung sonstiger Voraussetzungen Haare geschnitten wurden.

Mehrere Personen, die sich über den Hinterhof einer polizeilichen Kontrolle entziehen wollten, wurden dort angetroffen und überprüft. In den Betriebsräumen fanden die Polizeibeamten des Sachbereichs neben Werkzeugen und Einrichtungen zur Ausübung des Friseurhandwerks die vermutlich von den geflüchteten Personen stammenden, abgeschnittenen und bereits zusammengeräumten Haare auf.

In dem Ladengeschäft wurde als betroffener Anbieter der Dienstleistungen ein 33 Jahre alter Mann aus einer Kreisgemeinde festgestellt. Die Ermittlungen dauern an.

Rückfragen bitte an:

Herbert Storz
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1015
E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/