Braunschweig, BraWo-Park 15.07.2020, 11.30 Uhr
Weil der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde er im Rahmen des beschleunigten Verfahrens einem Richter vorgeführt.
Am Mittwochvormittag beobachteten Mitarbeiter des Einkaufszentrums einen Mann, der mit einem Rucksack in der Hand in die Anprobe ging. Als er wieder herauskam, trug er den Rucksack nicht mehr in der Hand, sondern auf dem Rücken. Das Etikett des Rucksacks hatte er abgetrennt und in der Umkleidekabine zurückgelassen.
Nachdem der Kunde das Geschäft verlassen hatte, ohne den Rucksack zu bezahlen, sprachen ihn die Mitarbeiter auf sein Verhalten an und gingen gemeinsam ins Büro.
Da der Mann aber keine Ausweisdokumente bei sich hatte, zogen sie die Polizei hinzu, die in der Dienststelle schließlich die Personalien des Mannes eindeutig feststellen konnte.
Über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte der 21-jährige Mann nicht, so dass das Strafverfahren wegen Ladendiebstahls nicht gewährleistet wäre. Die Polizeibeamten nahmen den Mann vorläufig fest, so dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht anregen konnte. Das Gericht folgte ihrem Antrag und konnte den Mann am darauffolgenden Tag zu einer Geldstrafe verurteilen.
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