Mehrere Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Tuttlingen mit Unterstützung benachbarter Polizeidienststellen wurden in der Nacht zum heutigen Freitag gegen 01.00 Uhr durch das Polizeipräsidium Konstanz wegen eines Einbrechers am Werk nach Nendingen entsandt. Angehörige einer dort in einem Einfamilienhaus wohnhaften Familie waren in ihren im Dachgeschoß des Gebäudes befindlichen Schlafzimmern wegen eines deutlich hörbaren Rumpelgeräusches aus dem Erdgeschoß aufgewacht. Wegen des Lärms vermuteten die Hausbewohner einen Einbrecher, zumal sie von unten zusätzlich die Schritte eines Unbekannten hören konnten. Die Familie verständigte vom Dachgeschoß aus die Polizei und schloss sich dort zum eigenen Schutz in einem Zimmer ein. Die am Tatort eintreffenden Polizeibeamten überprüften Fassade, Fenster und den zu dem Einfamilienhaus gehörenden Garten. Ein aufgebrochenes Fenster, eine aufgebrochene Tür oder sonst einen Hinweis auf das gewaltsame Eindringen von Einbrechern in das Gebäude vermochten sie nicht festzustellen. Nachdem die Polizei in das Haus eingelassen worden war, erfolgte die Durchsuchung des Gebäudes zur Feststellung des Tatverdächtigen. Einen Einbrecher stellte die Polizei nicht fest. Gleichwohl klärten die Polizeibeamten den Ursprung der nächtlichen Ruhestörung. Nicht bedacht hatten die verängstigten Angehörigen der betroffenen Familie ihren weiteren Hausmitbewohner, die Hauskatze. Diese hatte im Bereich ihrer Futterstelle in der Küche zwei in diesem Bereich etwas wacklig platzierte Getränkeverpackungen berührt, die anschließend auf den Fußboden stürzten. Die weiteren Geräusche dürften durch die aufgeschreckte und im Haus aus der Küche flüchtende Katze verursacht worden sein. Die Familie konnte durch die Polizei beruhigt und ohne weitere Maßnahmen für die weitere Nachtruhe in ihrem Wohngebäude zurückgelassen werden.
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