Polizei hat Ermittlungen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eingeleitet

Wolfsburg, 20.07.20

Aufgrund von in den sozialen Netzwerken am Wochenende veröffentlichten Videos von einem verwirrten 29 Jahre alten Passanten im Stadtteil Hageberg hat die Polizei Wolfsburg strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Mehrere Zeugen hatte vorsorglich am Samstagmorgen die Polizei verständigt, weil der 29-Jährige völlig unbekleidet unterwegs war und sichtbar einen deutlich verwirrten Eindruck machte. Da sofort mehrere Videos dieser Situation im Netz kursierten und zudem vielfach geteilt wurden, leiteten Polizisten nun nach dem § 201 a des Strafgesetzbuchs (StGB) Untersuchungen ein: Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer Fotos oder Filmaufnahmen von anderen Personen unerlaubt hergestellt oder die Aufnahmen zum Beispiel auf beliebten Plattformen im Internet verbreitet. Durch dieses Tun werden höchstpersönliche Rechte des Betreffenden verletzt, so ein Beamter. Polizisten mussten den 29-Jährigen, der selbst angab, er habe eine nicht geringe Menge Amphetamine zu sich genommen, mit einfacher körperlicher Gewalt fixieren. Er wurde in ein Psychiatriezentrum gebracht.

Dieses besonders abstoßende Handeln wird durch die mobile ständige Verfügbarkeit von hochwertigen Foto- und Videoequipments durch Smartphones erst ermöglicht. Der § 201a wurde nachträglich im StGB eingefügt trat im Januar 2015 in Kraft. Ungefragtes Veröffentlichen und Verbreiten von Bildern und Fotos Dritter ist eine Rechtsverletzung, die die Privat- und Intimsphäre verletzt. Das Recht am eigenen Bild steht unter hohem grundrechtlichen Schutz, das im Kunsturhebergesetz normiert wurde. Auch Geldentschädigungs- oder Schadensersatzforderungen der Betroffenen sind möglich.

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Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
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