Einer Polizeistreife aufgefallen ist ein 15-jähriger Rollerfahrer, der am Montag gegen 11 Uhr auf der Kreisstraße 5531 zu schnell unterwegs war. Der Roller wurde mit 43 km/h gemessen, einen Versicherungsnachweis und die erforderliche Fahrerlaubnis konnte der 15-Jährige nicht vorweisen. Die Polizisten stellten fest, dass am Roller technische Veränderung vorgenommen worden sind, wodurch der Roller schneller als die erlaubten 25 km/h fuhr. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich der Jugendliche nun verantworten. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und die Eltern informiert.
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