Neumünster/ Heute Morgen gegen 09.20 Uhr kontrollierten Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes ein aus Serbien kommendes Sattelkraftfahrzeug auf der A7, Rastplatz Dätgen. Augenscheinlich war der türkische Anhänger zu hoch. Eine Messung ergab 4,23m, statt erlaubter 4m. Durch das Luftfahrwerk konnte der Fahrer das Fahrzeug etwas absenken. Um aber die erlaubte Höhe zu erreichen, musste der mit einer Zollplombe versehene Anhänger geöffnet werden. Hierzu wurde der Zoll zur Unterstützung gerufen. Eine genauere Nachsicht im Führerhaus durch den Zoll brachte darüber hinaus noch eine unerlaubte Anzahl an Zigaretten aus einem Nicht-EU-Land zu Tage. Schlussendlich musste der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 90EUR für die Überhöhe bei der Polizei entrichten und rund 25EUR Steuern für die Zigaretten an den Zoll. Wenig später wurde das gleiche Fahrzeug in Höhe Jagel durch das Bundesamt für Güterkraftverkehr kontrolliert. Hier wurde festgestellt, dass der 34 Jahre alte serbische Fahrer das Fahrwerk seiner Sattelzugmaschine wieder hochgefahren hatte und somit erneut eine Überhöhe festgestellt wurde. Also musste er erneut ein Bußgeld entrichten. Nur diesmal an das BAG und ihm wurde endgültig die Weiterfahrt untersagt.
Michael Heinrich
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