Im Rahmen der Verkehrssicherheitsinitiative Radfahrer 2020 kontrollierten Beamte des 2. Polizeireviers Neumünster am 23.07.2020 gegen 13.00 Uhr einen Radfahrer im Holsatenring in Neumünster, der den Radweg in falscher Richtung benutzte. Der 60 jährige Mann hielt ca. 2 Meter vor den beiden Beamten an. Aus dieser Entfernung war für die Polizeibeamten schon ein starker Atemalkoholgeruch feststellbar. Der Mann hatte zwar auch leicht gerötete Bindehäute und seine Aussprache war ein wenig unverständlich, ansonsten war er aber recht fit. Er gab noch gegenüber den Polizisten an, dass er am heutigen Tag ein Fläschchen Bier getrunken hatte und am gestrigen Abend 3-4 Gläser Wodka, sonst hätte er nichts weiter an alkoholischen Getränken zu sich genommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab jedoch ein recht hohen Wert von 2,2 Promille. Dem 60 jährigen Neumünsteraner wurde im Anschluss eine Blutprobe am 1. Polizeirevier Neumünster entnommen, ihm wurde für den heutigen Tag die weitere Benutzung seines Fahrrades oder eines anderen Fahrzeuges untersagt. Den Mann erwartet jetzt eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Petersen
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