Am Mittwochmorgen, den 22.07.2020, wurde gegen 06:50 Uhr auf der Bockhorner Straße im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung ein Leichtkraftfahrzeug, das auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h begrenzt ist, mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gemessen.
Die Polizeikontrolle ergab, dass der 32-jährige Fahrzeugführer aus Varel an dem Fahrzeug eine Bauartveränderung vorgenommen hatte, die eine höher zu fahrende Geschwindigkeit als die zulässige von 45 km/h ermöglichte. Die nun dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der 32-Jährige nicht vorweisen, so dass die Beamte ein Ermittlungsverfahren einleiteten.
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