Recht unangemessen verhielt sich ein 45 Jahre alter, eidgenössischer Tourist aus Zürich am heutigen Donnerstagvormittag gegen 08.30 Uhr auf dem Wintersteig im Stadtteil Paradies gegenüber einer Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Konstanz. Die Polizei war dort wegen einer gefährlichen Verkehrssituation durch einen auf dem Radweg liegenden Betrunkenen im Einsatz.
>Der 45-jährige Eidgenosse stellte sich mit seinem nicht angeleinten Hund zu den Polizeibeamten, kritisierte deren Einsatz, meinte bemerken zu müssen, ob die Polizei in Deutschland nichts Wichtigeres zu tun habe als einen Betrunkenen zu versorgen und ließ sich, als sich die Aufmerksamkeit der Polizei wegen des nicht angeleinten Hundes und der Störung der Amtshandlungen auf ihn richtete, dazu hinreißen, die Polizeibeamten zu beleidigen. Die Unverschämtheit des Störers gipfelte im Versuch, einen der beiden Polizeibeamten mittels Mobiltelefon aus nächster Nähe zu fotografieren.
Die Polizeibeamten gingen gegen die unzulässige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeitsrechte vor und entschlossen sich zur Sicherstellung des Mobiltelefons, um die Fortsetzung der durch den 45-Jährigen verursachten Störungen zu unterbinden. Der Tatverdächtige wehrte sich gegen die Vollstreckung dieser Maßnahme, was letztlich zu einem Schaden an seinem Mobiltelefon führte.
Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen wegen der Erfüllung weiterer Tatbestände durch den 45-Jährigen dauern an.
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Herbert Storz
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