Die Vorlage eines Prüfungszeugnisses über die Ablage einer Fischerprüfung zum Erhalt eines Ersatz-Fischereischeines durch einen 58 Jahre alten Mann mit Wohnsitz im Stadtgebiet führte Mitte Juli beim Bürgerbüro der Stadt Trossingen für Verwunderung, da der Antragsteller noch nie im Besitz eines Fischereischeines war. Der 58-Jährige gab vor, seine Erlaubnis verloren zu haben. Das vorgelegte Prüfungszeugnis erwies sich zwischenzeitlich als Totalfälschung. Der Tatverdächtige räumte ein, das gefälschte Dokument von einem Unbekannten erworben zu haben. Den Unbekannten habe er an einer Raststätte im Ortenaukreis getroffen. Dort sei man beim Verzehr eines teuren Fischbrötchens ins Gespräch gekommen. Der Unbekannte habe ihm die Fälschung zum Verkauf angeboten, er sei darauf eingegangen und habe das Prüfzeugnis zwei Wochen später zugesandt bekommen. Gegen den 58-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
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