Fälle von gelockerten Radmuttern


31.07.2020, PP Schwaben Nord
Fälle von gelockerten Radmuttern
Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Nord häufen sich seit Jahresbeginn Fälle von gelockerten Radmuttern an Kraftfahrzeugen. Sind unbekannte Täter am Werk? Besonders betroffen sind momentan die Landkreise Donau-Ries (ca. 40 Fälle) und Dillingen (ca. 15 Fälle).
Informationen und Präventionshinweise der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle der Kripo Dillingen

In vier Fällen kam es zu Unfällen, als sich gelockerte Muttern während der Fahrt lösten. Glücklicherweise wurde bislang niemand verletzt. Es entstanden Sachschäden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Solche Taten sind keinesfalls als Scherz oder Kavaliersdelikt zu werten!

Im Paragraph 315b Strafgesetzbuch heißt es deutlich: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.Zur Bekämpfung dieses Delikts bittet die Polizei um ein gesundes Maß an Vorsicht und die Mithilfe der Bevölkerung, etwa um die Meldung verdächtiger Wahrnehmungen.Verkehrsteilnehmer sollten grundsätzlich vor jeder Fahrt einmal um ihr Fahrzeug herumgehen und dieses auf Beschädigungen und lockere Radmuttern untersuchen. Sollten Sie feststellen, dass ihr Fahrzeug während der Fahrt schon bei geringer Geschwindigkeit ungewohnte, klackende Geräusche von sich gibt oder Lenkung und Fahrstabilität eingeschränkt sind, reagieren sie sofort und halten unverzüglich an. Es kann durchaus sein, dass die Geräusche bei höherer Geschwindigkeit (etwa 60 km/h) nicht mehr wahrnehmbar sind. Fahren Sie also nie grundsätzlich bis zur nächsten Werkstatt weiter.Besteht der Verdacht, dass sich jemand vorsätzlich an den Rädern/Radmuttern zuschaffen gemacht hat, sollte sich der Betroffene auf jeden Fall unverzüglich bei derPolizei melden.In turnusgemäßen Abständen sollten die Anzugsdrehmomente geprüft werden (etwabei jeder Luftdruckkontrolle). Sollten Sie die Möglichkeit haben, stellen sie ihr Fahrzeugin der Nacht oder bei Nichtbenutzung in einer Garage ab.
Grundsätzlich gilt:

Auch technische Ursachen bzw. Bedienungsfehler können die Ursache sein, etwa wenn die Räder beim Wechseln nicht mit der erforderlichen Sorgfalt festgezogen worden sind. Auch fehlerhafte Bremsscheibenwechsel oder Verwendung von Radmuttern/-schrauben, die nicht zur Felge / Nabe bzw. zum Fahrzeug passen oder die Verwendung von Kompletträdersätzen, die nicht zum Fahrzeug passen und somit auch nicht zugelassen sind, können ursächlich sein.
Beim Rad-/Reifenwechsel gilt:

Die Vorgaben und Anleitungen in der Bedienungsanleitung der Fahrzeughersteller sind unbedingt zu beachten. Aus der Bedienungsanleitung und aus den Herstellerunterlagen können Sie auch die vorgeschriebenen Drehmomente entnehmen. Beachten Sie, dass bei Sonderrädern, sowie bei Winter- und Sommerreifen, oft unterschiedliche Radschrauben bzw. Radmuttern zu verwenden sind.Zwingend erforderlich für Ihre Sicherheit ist, dass nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km das Anzugsdrehmoment an den Radschrauben bzw. Radmuttern nochmals überprüft wird! Beschädigte Teile (Radmuttern, Radschrauben, Felgen oder Radnaben) sind zu erneuern. Radschrauben oder Radmuttern müssen frei von Korrosion und Schmutz sein. Abgenommene Reifen sollten stets vor Einlagerung entsprechend gereinigt und auf Schäden überprüft werden.Grundsätzlich sollten Reifen nur von Sachkundigen gewechselt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls beim Fachbetrieb Ihres Vertrauens.Reifen sind die einzige und wichtigste Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn.Sandra GartnerKriminalhauptmeisterinKPI Dillingen- Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle -