Mittelbaden, Lauf – Feuer am Waldrand, Warnhinweise

Der nicht eingehaltene Abstand eines nahe am Waldrand entzündeten Lagerfeuers zieht nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Landeswaldgesetz nach sich. Offenbar sollte am Donnerstagabend gegen 21:30 Uhr auf einem Feld in der Straße "Ruchenstein" trockenes Altholz verbrannt werden. Hierbei wurde der vorgeschriebene Abstand zum angrenzenden Wald von 100 Metern allerdings deutlich unterschritten. Das nur 15 Meter von den Bäumen entfernte Feuer wurde durch Wehrleute aus Lauf gelöscht. Ob der Mann, wie er vor Ort angab, im Besitz einer eingeholten Genehmigung sein soll, ist Gegenstand der Überprüfungen.

Die Polizei bittet aufgrund der aktuell stetig steigenden Waldbrandgefahr alle Waldbesucherinnen und -besucher um besonders erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.

Im Wald ist offenes Feuer außerhalb offizieller Feuerstellen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Fahrzeuge sollten nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen und nicht über trockenem Bodenbewuchs, vor allem trockenem Gras, abgestellt werden, da heiße Katalysatoren oder Auspuffteile die trockene Vegetation leicht entzünden können. Wer Reste eines glimmenden Feuers oder einen beginnenden Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (110) zu informieren.

/ma

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