Gemeinsame Pressemeldung der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland, des Landkreises Friesland, der Stadt Schortens und der Stadt Varel

Polizei, Landkreis und Städte informieren: Versammlungen rechtzeitig
anzeigen

Die Versammlungsbehörden im Landkreis Friesland und die
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weisen darauf hin, dass
eine Demonstration unter freiem Himmel rechtzeitig bei den Behörden
angezeigt werden muss, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt,
die mit einer Geldbuß;e bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann.

Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit, die
ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer
Versammlung beinhaltet. Damit sind Versammlungen als Ausdruck
gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung
grundrechtlich geschützt.

Wer eine Demonstration oder Versammlung unter freiem Himmel plant,
hat dies jedoch gemäß Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) der
Versammlungsbehörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der
Versammlung anzuzeigen (Sonntage, gesetzliche Feiertage und
Sonnabende sind nicht mitzurechnen).

Diese rechtzeitige Anzeige ist erforderlich, damit mögliche
Konflikte, die sich im Zusammenhang mit der Versammlung ergeben
könnten, frühzeitig festgestellt werden und so ein
Interessensausgleich erfolgen kann. Auch werden in Kooperation mit
der Polizei Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und der
Teilnehmenden ergriffen.

"Durch die frühzeitige Anzeige können wir mit den Initiatoren Kontakt
aufnehmen, um Fragen der Durchführung der Versammlung gemeinsam zu
prüfen und erforderliche Lösungen zu erarbeiten. Dies geschieht im
Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Veranstalter,
Polizei und Stadt bzw. Landkreis", so das einheitliche Vorgehen des
Landkreises Friesland, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
und der Städte Schortens und Varel. Wer eine Versammlung unter freiem
Himmel durchführt, ohne dass eine fristgerechte Anzeige erfolgt ist,
begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000
Euro geahndet werden kann.

Die Anzeige einer Demonstration erfolgt bei der zuständigen unteren
Versammlungsbehörde. In Friesland sind dies die Ordnungsämter der
Stadt Schortens, der Stadt Varel und des Landkreises Friesland für
das weitere Kreisgebiet.

Weitere Informationen und Kontakt unter:

Stadt Schortens:
www.schortens.de/rathaus/buergerservice/versammlungsrecht
Stadt Varel:
www.varel.de/buergerservice/dienstleistungen/Versammlungsrecht
Landkreis Friesland (für das weitere Kreisgebiet):
www.friesland.de/versammlungsrecht 

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI