Polizei, Landkreis und Städte informieren: Versammlungen rechtzeitig anzeigen Die Versammlungsbehörden im Landkreis Friesland und die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland weisen darauf hin, dass eine Demonstration unter freiem Himmel rechtzeitig bei den Behörden angezeigt werden muss, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einer Geldbuß;e bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit, die ein Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt einer Versammlung beinhaltet. Damit sind Versammlungen als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung grundrechtlich geschützt. Wer eine Demonstration oder Versammlung unter freiem Himmel plant, hat dies jedoch gemäß Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) der Versammlungsbehörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen (Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende sind nicht mitzurechnen). Diese rechtzeitige Anzeige ist erforderlich, damit mögliche Konflikte, die sich im Zusammenhang mit der Versammlung ergeben könnten, frühzeitig festgestellt werden und so ein Interessensausgleich erfolgen kann. Auch werden in Kooperation mit der Polizei Maßnahmen zum Schutz der Versammlung und der Teilnehmenden ergriffen. "Durch die frühzeitige Anzeige können wir mit den Initiatoren Kontakt aufnehmen, um Fragen der Durchführung der Versammlung gemeinsam zu prüfen und erforderliche Lösungen zu erarbeiten. Dies geschieht im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Veranstalter, Polizei und Stadt bzw. Landkreis", so das einheitliche Vorgehen des Landkreises Friesland, der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland und der Städte Schortens und Varel. Wer eine Versammlung unter freiem Himmel durchführt, ohne dass eine fristgerechte Anzeige erfolgt ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Die Anzeige einer Demonstration erfolgt bei der zuständigen unteren Versammlungsbehörde. In Friesland sind dies die Ordnungsämter der Stadt Schortens, der Stadt Varel und des Landkreises Friesland für das weitere Kreisgebiet. Weitere Informationen und Kontakt unter: Stadt Schortens: www.schortens.de/rathaus/buergerservice/versammlungsrecht Stadt Varel: www.varel.de/buergerservice/dienstleistungen/Versammlungsrecht Landkreis Friesland (für das weitere Kreisgebiet): www.friesland.de/versammlungsrecht
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