BAB 21 – Polizei untersagt Transportfirma die Weiterfahrt

Am Samstag (01.08.2020) kontrollierte die Polizei einen polnischen Transport und untersagte diesem anschließend auf Grund verkehrssicherheitsrelevanter Verstöße die Weiterfahrt.

Polizeibeamte des Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg kontrollierten am Samstag um 08:00 Uhr das Gespann, dass ihnen durch das hochgefahrene Dach des Sattelanhängers aufgefallen war.

<p>Der 24-jährige Fahrer hatte für den Transport der Traktoren das Dach des Sattelanhängers hochgefahren, so dass der Anhänger die zulässige Höhe überschritt.

Um Kollisionen mit Bauwerken zu verhindern, gilt für Transporte eine Höhe von maximal vier Metern. Schwertransporte müssen angemeldet werden, so dass die Fahrstrecke vorab geprüft werden kann, damit die Fahrzeuge auch unter Brücken hindurch passen. Eine Ausnahmegenehmigung lag in diesem Fall nicht vor.

Weiterhin stellten die Polizisten bei der Kontrolle eine mangelhafte Bereifung dar, welche die Verkehrssicherheit ebenfalls stark beeinträchtigt.

Die Beamten untersagtem dem 24-jährigen Fahrer die Weiterfahrt und nahmen eine Sicherheitsleistung. Die Traktoren mussten umgeladen und die Reifen erneuert werden.

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