Am Dienstagmorgen, 04.08.2020, wurde auf dem Parkplatz des Quellbades in Dangast ein 10-Jähriger aus Bremen festgestellt, der ein sogenanntes Hoverboard (in diesem Fall sogar dreirädrig) führte. Bei dem Parkplatz des Quellbades handelt es sich um öffentlichen Straßenverkehr, so dass dieses Elektrokleinstfahrzeug für diesen Bereich nicht zugelassen ist. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das von dem 10-Jährigen geführte Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h und keine entsprechende Zulassung hatte. "Es wäre somit eine Pflichtversicherung zum Führen im öffentlichen Straßenverkehr erforderlich gewesen" erklärt Stefan Satthoff, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Varel und ergänzt, dass zum Führen eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis erforderlich wäre. "Über die der 10-Jährige aufgrund seines Alters natürlich noch nicht verfügen konnte" so Satthoff. Um mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren weist die Polizei darauf hin, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, da die Anzahl der Elektrokleinstfahrzeuge stetig zunimmt.
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