10-Jähriger nutzte ein Hoverboard – Fahren ohne Fahrerlaubnis und Pflichtversicherung in Dangast – Polizei weist auf das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen hin

Am Dienstagmorgen, 04.08.2020, wurde auf dem Parkplatz des Quellbades
in Dangast ein 10-Jähriger aus Bremen festgestellt, der ein
sogenanntes Hoverboard (in diesem Fall sogar dreirädrig) führte.

Bei dem Parkplatz des Quellbades handelt es sich um öffentlichen
Straßenverkehr, so dass dieses Elektrokleinstfahrzeug für diesen
Bereich nicht zugelassen ist.

Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das von dem
10-Jährigen geführte Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h
und keine entsprechende Zulassung hatte.

"Es wäre somit eine Pflichtversicherung zum Führen im öffentlichen
Straßenverkehr erforderlich gewesen" erklärt Stefan Satthoff, Leiter
des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Varel und
ergänzt, dass zum Führen eines solchen Fahrzeuges im öffentlichen
Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis erforderlich wäre. "Über die der
10-Jährige aufgrund seines Alters natürlich noch nicht verfügen
konnte" so Satthoff.

Um mögliche Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren weist die
Polizei darauf hin, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, da die
Anzahl der Elektrokleinstfahrzeuge stetig zunimmt. 

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