Aufgrund eines fehlenden Versicherungskennzeichen wurde ein 36-Jähriger mit seinem E-Roller am Donnerstagnachmittag im Südwall einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei bestätigte sich der Verdacht, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestand. Laut Betriebserlaubnis ist der Roller bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h zugelassen. Der Mann behauptete gegenC;ber den Beamten, dass man ihm erklärt habe, für dieses Gefährt keine Versicherung zu benötigen. Ein Trugschluss, denn nun erwartet den 36-Jährigen ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Celle darauf hin, dass E-Roller ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sein müssen und einer Versicherungspflicht unterliegen. Der Nachweis dafür ist das Versicherungskennzeichen.
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