(Konstanz) Überprüfung der Allgemeinverfügung der Stadt Konstanz bzgl. des Abspielverbotes von Musik durch Verstärker im Herosépark/Rheinpromenade und Seestraße. (07./08./09.08.2020)

Das Polizeirevier Konstanz, das Polizeipräsidium Einsatz und der Kommunale Ordnungsdienst überprüften am Freitag- und Samstagabend die seit Donnerstag in Kraft getretene Allgemeinverfügung der Stadt Konstanz bzgl. des Abspielverbotes von Musik durch Verstärker ab 23.00 Uhr. Zuvor wurden die feiernden Personengruppen diesbezüglich sensibilisiert. Nach 23.00 Uhr wurden dann begangene Ordnungsstörungen konsequent verfolgt. Am Freitagabend gelangten insgesamt sechs Personen wegen des Abspielens von Musik über Musikboxen zur Anzeige, fünf Boxen wurden zur Verhinderung von weiteren Störungen beschlagnahmt.

Am Samstagabend mussten trotzt vorherigem Hinweis auf die Verfügung der Stadt Konstanz sechs Personen wegen des Betreibens von Bluetooth-Lautsprechern nach 23.00 Uhr angezeigt werden. Kurz nach Mitternacht versuchte ein 20-Jähriger die Luft an einem Reifen eines Streifenwagens abzulassen. Beim Erblicken von Polizeibeamten ergriff dieser die Flucht, konnte jedoch eingeholt und zu Boden gebracht werden. Bei der anschließenden Personenkontrolle kam es zu Solidarisierungen von rund 15 Personen, die verbal aggressiv und respektlos gegenüber den Beamten auftraten. Nur durch das Eintreffen von weiteren Polizeibeamten konnte die Lage beruhigt werden. Der 20-Jährige muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Bei den polizeilichen Maßnahmen stellte die Polizei fest, dass die meisten angesprochenen Personen sich kooperativ verhielten und die Überprüfungen der Beamten nachvollziehen konnten. Weitere Überprüfungen werden in den nächsten Tagen folgen.

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Tatjana Deggelmann
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