Bettler täuscht Extrembehinderung vor

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Polizeibeamte fuhren Samstagvormittag Streife auf dem Wochenmarkt. Dort bemerkten sie gegen 10.30 Uhr einen vermeintlich schwerbehinderten Bettler. Er ging in gebückter Haltung, hatte das Bein auffällig nach innen gestellt und zitterte am ganzen Körper (Foto). Zum Gehen benutzte er eine Unterarmgehstütze (Foto). Als die Polizisten ihn bemerkten, warf eine ältere Dame gerade eine Münze in den Becher des Mannes.

Die Bewegungen machten auf die Polizisten im Gesamtbild einen unechten Eindruck. Eine Kontrolle des 27-jährigen Wuppertalers folgte. Den anschließenden gemeinsamen Gang zur nahe gelegenen Polizeiwache bestritt der Verdächtige noch konsequent unter Beibehaltung der körperlichen Einschränkungen.

Auf der Wache forderten die Beamten den Mann auf, das Schauspiel zu beenden. Nun erlebte der 27-Jährige offenbar eine Spontanheilung. Schlagartig hörte das Zittern auf. Er korrigierte die Fehlstellungen und war in der Lage normal zu laufen, aufrecht zu gehen und problemlos Treppen zu steigen.

Die Masche vorgetäuschter Extrembehinderungen ist polizeilich bekannt. Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das Vortäuschen falscher Verhältnisse wie im oben geschilderten Fall kann jedoch ein Bettelbetrug darstellen. Auch zu aufdringliches/aggressives Betteln kann Anzeigen nach sich ziehen.

Die Täter gehen teils sehr kreativ vor. Beim Bettel-Trick halten Täter dem Opfer ein Blatt Papier vor mit der Bitte um eine Spende zum Beispiel für Taubstumme. Häufig geben sich die Bettler selbst als taubstumm aus. Dabei nutzt einer die Ablenkung für den raschen Griff nach der Geldbörse oder in die Handtasche.

Die Polizei empfiehlt im Zweifelsfall eher skeptisch zu sein und notfalls Polizei oder Ordnungsamt zu informieren.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 oder 1221
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
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