Der Schulanfang bedeutet für jedes Kind einen neuen Lebensabschnitt und einen großen Schritt in ein selbstständiges Leben. Dieses beginnt bereits bei der Beschreitung des Schulweges. Um die Kinder dabei bestmöglich zu unterstützen, sollten sie von ihren Eltern gut auf den Schulbeginn vorbereitet werden. Aber auch die Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch werden gezielte Kontrollen an Schulen und Kindergärten durchführen, um den Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.
Da die Sommerferien genügend Zeit bieten, um die Kleinen auf ihre Schulzeit vorzubereiten, empfiehlt die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch folgende Aspekte zu beachten: Ob zu Fuß, mit dem Bus oder mit dem Auto, jeder Schulweg muss vorab ausgiebig geübt werden, damit die Kinder auch allein sicher zur Schule kommen.
Dabei ist die Auswahl des Weges entscheidend, denn der kürzeste Weg ist nicht immer gleich der Sicherste. Es sollte darauf geachtet werden, dass Ampeln, Zebrastreifen und Verkehrsinseln vorhanden sind, damit das Kind die Straße sicher überqueren kann. Ist dies nicht möglich, sollten Kinder angewiesen werden, nicht hinter Hindernissen wie z.B. geparkten Fahrzeugen oder im Kurvenbereich auf die Fahrbahn zu treten, um diese hier zu überqueren.
Grundschulkinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren, sollten von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen begleitet werden, da sie sich noch leicht ablenken lassen, ihr Fahrrad noch nicht sicher beherrschen und sich nicht an alle Verkehrsregeln halten. Nach Abschluss einer erfolgreich abgeschlossenen Fahrradausbildung in der Schule können die Kinder allein am Straßenverkehr teilnehmen.
Es wird empfohlen, sich mit anderen Eltern abzuwechseln, um die Kinder zur Schule zu begleiten. Dies verhindert auch den großen Ansturm am Morgen sowie gefährliche Situationen durch die "Elterntaxis". Wenn in Ausnahmefällen auf das Auto zurückgegriffen werden muss, sollte das Parken unmittelbar vor dem Schulgelände vermieden werden, damit gefährliche Verkehrssituationen reduziert werden.
Im Auto kommt es auf die richtige Sicherung der Kinder an. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen im Auto nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen (Kindersitze) benutzt werden. Wichtig ist auch, dass Kindersitze zu Gewicht bzw. zu Größe und Alter des Kindes passen, auf dem vorgesehenen Autositz montierbar und für das Auto zugelassen sind.
Weiterhin ist die Sichtbarkeit von Kindern im Straßenverkehr besonders wichtig. Durch helle reflektierende Kleidung an Kleidung und Schulranzen werden Kinder schneller wahrgenommen. Da Kinder bei Stress unkonzentrierter sind, sollte genügend Zeit für den Schulweg eingeplant werden.
Eine zusätzliche Gefahrenquelle stellt das Mobiltelefon dar, welches für eine zusätzliche Ablenkung sorgt und im Straßenverkehr nicht benutzt werden sollte.
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Lorena Lemke
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
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