Umfassende Kontrollaktion der Wasserschutzpolizei in Südhessen

Am vergangenen Samstag führte die Wasserschutzpolizei Gernsheim zusammen mit den Diensthundeführern des Polizeipräsidiums Südhessen Kontrollen im Zuständigkeitsbereich durch. Die Schwerpunkte lagen hier auf der Einhaltung naturrechtlicher, fischereirechtlicher und schifffahrtspolizeilicher Vorschriften.

Es wurden 67 Verstöße gegen landschaftsschutzrechtliche Vorschriften festgestellt; mehr als 30-mal mussten Personen dazu aufgefordert werden, offene Feuer bzw. Grillkohle zu löschen. 42 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und 35 Verstöße gegen die Wasserstraßenbetriebsanlagenverordnung (überwiegend Parkverstöße im ufernahen Bereich) wurden festgestellt.

Bei 53 kontrollierten Sportbooten wurden 21 Verstöße festgestellt (u.a fehlende Papiere sowie verschiedene Verstöße gegen die Wassermotorrad-/Wasserskiverordnung).

Des Weiteren wurde eine Person beim Führen eines Pkw ohne Fahrerlaubnis angetroffen, die Halterin saß auf dem Beifahrersitz. Gegen beide Personen wurde eine Verkehrsstrafanzeige gefertigt.

Die Kontrollen von Anglern verliefen ohne Beanstandungen.

Im Bereich des Campingplatzes Biebesheim wurden die folgenden, sicherheitsrelevanten Verhaltensweisen festgestellt: Neben geparkten Pkw im Landschaftsschutzgebiet wurden offene Feuer, Grillstellen sowie zugeparkte Rettungswege bemängelt. Ein Begegnungsverkehr im Bereich des Campingplatzes war zeitweise nicht möglich.

Allgemein war zu beobachten, dass sich sehr viele Familien an den Ufern aufhielten, die ihre Kinder im Rhein baden ließen. Eine Sensibilisierung bezüglich der Baderisiken im Rhein fand statt.

Darüber hinaus wurden wieder große Mengen an Müll festgestellt, eine Zuordnung zu bestimmten Personen / Personengruppen konnte vor Ort leider nicht erfolgen.

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