Die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld setzt zur Bekämpfung der Unfallursache ungenügender Sicherheitsabstand ein ziviles Überwachungsfahrzeug (ProViDa) ein.
Trotz der hohen Verkehrsdichte und Baustellensituation auf den osthessischen Autobahnen im vergangenen Jahr wurden durch die Beamten damit ca. 300 Verfahren wegen Abstandsverstößen eingeleitet.
Am gestrigen Montag, 10.08.2020 musste zur Mittagszeit ein 23-jähriger VW-Fahrer aus dem Kreis Minden-Lübbecke nach einem Abstandsverstoß auf der A 7 zwischen der Anschlussstelle Bad Hersfeld/West und dem Kirchheimer Dreieck angehalten und kontrolliert werden. Der Fahrer wurde bei einer Geschwindigkeit von ca. 135 km/h mit einem Abstand von ca. 12 Meter (erforderlich mind. 67,8 Meter) zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Auf ihn kommen nun 320 Euro Geldbuße, zwei Punkte und ein zweimonatiges Fahrverbot zu.
"12 Meter sind im Sinne des Infektionsschutzes ein mehr als ausreichender Mindestabstand...", so EPHK Jürgen Gleitsmann, Leiter der PASt Bad Hersfeld, "...für die Autobahnen gilt aber weiterhin nach gängiger Faustformel der halbe Tachoabstand in Metern!" Als Orientierung dafür können Autofahrer die Leitpfosten benutzen, die in der Regel alle 50 Meter aufgestellt sind.
Gefertigt: Gleitsmann, EPHK, PASt Bad Hersfeld
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Osthessen
Zentrale Pressestelle
Telefonische Erreichbarkeit:
KHK Möller, PHK Müller, PHK Bug
0661 / 105-1099
E-Mail: Pressestelle.PPOH@Polizei.Hessen.de